Beitragsordnung

Beitragsordnung AG Feldhamsterschutz Niedersachsen e. V.

1 Allgemeines

(1) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

(2) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge. 

(3) Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.

2 Beiträge

(1) Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Der aktuell auf der Gründungsversammlung am 20. Mai 2017 beschlossene Beitrag beträgt 12 € pro Mitglied.

(2) Jedes Mitglied kann sich freiwillig zur regelmäßigen Zahlung eines höheren Beitrags verpflichten.

3 Fälligkeit

(1) Der auf das Kalenderjahr bezogene Mitgliedsbeitrag wird erstmalig bei Annahme der Beitrittserklärung in voller Höhe fällig.

(2) In den Folgejahren erfolgt die Zahlung des Beitrags bis zum 1. April des Kalenderjahres.

(3) Die Beitragspflicht endet mit dem Ende der Mitgliedschaft. Bei Austritt aus dem Verein, egal aus welchem Grund, werden bereits gezahlte Beiträge nicht erstattet.

4 Zahlungsmodus

(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt durch Überweisung auf das Vereinskonto.

5 Spendenbescheinigung

(1) Alle Mitglieder erhalten auf Wunsch für ihre im Kalenderjahr gezahlten Mitgliedsbeiträge zum Jahresende eine Spendenbescheinigung.

(2) Bei Spenden über 200 Euro stellt der Verein automatisch eine Spendenbescheinigung aus. Bei Spenden bis 200 Euro genügt der Kontoauszug für das Finanzamt.

6 Datenschutz

(1) Soweit im Rahmen der Kontenführung oder der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen personenbezogene Daten gespeichert werden, erfolgt dies unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes.