Feldhamster gefunden!

»Hoppla, was ist denn das für ein buntes Fellknäuel?«

So, oder so ähnlich, klingen wahrscheinlich viele erste Begegnungen zwischen uns und dem Feldhamster. Sei es draußen oder sogar im eigenen Haus.

Denn der Feldhamster, ein Kletterkünstler, landet bei seinen Streifzügen nicht selten in Lichtschächten oder zwängt sich durch ein gekipptes Kellerfenster.

Seinem Namen zum Trotz: Wir haben durch unser Projekt Gartenhamster herausgefunden, dass die Tiere oft inmitten der Ortschaften leben und unsere Grundstücke bewohnen.

Also, was tun, wenn Sie einen Hamster auf Abwegen erwischen?

Setzen Sie ihn bitte auf keinen Fall weit weg von ihrem Haus aus. Weder Wald noch Naturschutzgebiet sind ein geeigneter Lebensraum für den Nager. Höchstwahrscheinlich ist der kleine Geselle sogar ihr Nachbar, und sein Bau befindet sich nicht unweit von dem Ort, an dem Sie ihn fanden.

Er wird ihnen dankbar sein, wenn Sie ihn einfach in ihrem Garten laufen lassen.

Bitte bei allen Befreiungsaktionen daran denken, dass Feldhamster sehr wehrhaft sind und sich nicht mit der Hand einfangen lassen. Nach § 44 (1) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) ist es zudem grundsätzlich verboten, Feldhamstern nachzustellen oder sie zu fangen.

Nur verletzte, hilflose oder kranke Tiere dürfen aufgenommen werden. Und auch dies nur, um sie gesund zu pflegen. Wegen seines strengen Schutzes ist die Aufnahme eines Feldhamsters außerdem immer der Naturschutzbehörde zu melden. Sobald sichergestellt ist, dass der Feldhamster keiner menschlichen Hilfe mehr bedarf, muss er unverzüglich freigelassen werden. Diese Vorgaben sind in § 45 (5) BNatSchG geregelt.

Sollten Sie deshalb ein Tier auffinden, das Hilfe braucht, um wieder freizukommen, wenden Sie sich entweder direkt an die zuständige untere Naturschutzbehörde. Oder Sie kontaktieren uns unter 0176/83905575. Wir beraten Sie jederzeit gerne. Falls erforderlich, kümmern wir uns auch um einen professionellen Transport des Tieres in eine durch das Land Niedersachsen anerkannte Betreuungsstation und die Meldung an die zuständige Naturschutzbehörde.